Aufbaukurs zum Pflegeexperten in der außerklinischen Intensivpflege

PFLEGEEXPERTE FÜR AUßERKLINISCHE INTENSIVPFLEGE

Sie richtet sich nach der Rahmenempfehlung §132a Abs. 1 SGB V

  • 04. – 05. März 2024

    08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (hybrid)

  • 15. – 16. April 2024

    08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (hybrid)

  • 13. – 14. Mai 2024

    08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (hybrid)

  • 15. – 16. Juli 2024

    08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (hybrid)

KURSINHALTE

Diese Weiterbildung (Aufbaukurs) umfasst 120 Stunden. Sie richtet sich nach der Rahmenempfehlung §132a Abs. 1 SGB V und schult Pflegefachkräfte mit der Funktion „verantwortliche Pflegefachkraft“ in der Versorgung von intensiv-und beatmungsbedürftigen Patienten. Sie wird mit einer fallbezogenen Facharbeit und einer mündlichen Vorstellung (Abschlusskolloquium) der Facharbeit abgeschlossen.

Zielgruppe

Pflegefachkräfte, die mit intensivpflegebedürftigen und/ oder beatmungspflichtigen Klienten/ Patienten arbeiten bzw. arbeiten möchten und ein staatliches Examen zur Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege aufweisen können (Krankenschwester/ -pfleger, Kinderkrankenschwester/ -pfleger, Altenpfleger/in, Gesundheitspfleger/in), die eine leitende Funktion wie Team,- Gruppen- oder Wohnbereichsleitung oder Praxisanleitung übernehmen möchten verantwortliche Pflegefachkraft bzw. Pflegedienstleitung nach § 71 GB XI

Umfang des Aufbaukurses zum Pflegeexperten in der außerklinischen Intensivpflege sind 120 Zeitstunden

Der Aufbaukurs zum Pflegeexperten besteht aus den Teilen: Spezialisierung im Bereich der außerklinischen Intensivpflege, Organisation, Kommunikation und umfasst desgleichen 60 Stunden theoretischen Inhalt –  und endet mit einer Facharbeit (10 – 15 Seiten) und einem mündlichen Kolloquium. Für die Facharbeit sind 20 Stunden angedacht. Das Ziel des Aufbaukurses zum Pflegeexperten für die außerklinische Intensivpflege ist, dass der Teilnehmer eine umfassende Fachbereichskompetenz entwickelt, damit er die Situation seines Patienten versteht, diese analysieren kann, situationsgerechte Handlungen durchführt und entsprechende Lösungen zur Verbesserung der Patientensituation findet. Des Weiteren muss ein 40 Zeitstunden Praktikum im klinischen Setting, nicht beim eigenen Arbeitgeber, absolviert werden, mit einer Patientenversorgung, die eine nicht-invasive und/oder invasive Beatmung aufweist.

1 UE entspricht 45 Minuten                                          1 Zeitstunde entspricht 60 Minuten

Die FHC Fair Health Care GmbH ist gemäß § 4 Nr.21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UstG) von der Umsatzsteuer befreit.

DETAILS

Startdatum:
4. März 2024

Startdatum:
04. – 05. März 2024  (hybrid)

08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

15. – 16. April 2024    (hybrid)

08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

13. – 14. Mai 2024      (hybrid)

08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

15. – 16. Juli 2024      (hybrid)

08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Enddatum:

16. Juli 2024

Dauer des Kurses:
max. 12 Monate

Umfang des Kurses gesamt:
120 Zeitstunden

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