Jährliche Pflichtfortbildung allgemein (Pflegeheim, Sozialstation etc.)
In Deutschland sind Pflegekräfte gemäß § 132a SGB V und § 11 Abs. 1 SGB XI verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.
Diese Vorschriften stellen sicher, dass Pflegekräfte ihre berufliche Kompetenz kontinuierlich erweitern und auf dem neuesten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bleiben.
Pflegekräfte müssen mindestens 16 Stunden an Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren absolvieren.
Diese Fortbildungen können in Form von Seminaren, Kursen oder Workshops stattfinden, einschließlich Online-Fortbildungen, die eine flexible Teilnahme ermöglichen.
Fortbildung in unseren Akademieräumen
Die FHC GmbH bietet Fortbildungen vor Ort in Stuttgart – Weilimdorf in den eigenen Akademieräumen.
Die Kosten belaufen sich auf 130 Euro pro Teilnehmer, inklusive der Mehrwertsteuer und Verpflegung.
Adresse:
FHC Fair Health Care GmbH
Pforzheimer Straße 262
70499 Stuttgart
Direkt vor der Akademie hält die U6 und die U13, Haltestelle Landauer Straße.
Parkplätze sind ausreichend, direkt vor den Akademieräumlichkeiten, vorhanden.
Fortbildung in Ihren
Räumlichkeiten
Gerne kommen wir zu Ihnen vor Ort und gestalten die Fortbildung individuell nach ihren Wünschen.
Die Kosten für die Fortbildung erhalten Sie auf Anfrage über folgende E-Mail-Adresse: buero@fhc-academy.de.





