KURSINHALTE „AUFBAUKURS PFLEGEEXPERTE“

Aufbaukurs zum „Pflegeexperte außerklinische Intensivpflege“  (EXAI)

Diese Weiterbildung (Aufbaukurs) umfasst 120 Stunden. Sie richtet sich nach der Bundesrahmenempfehlung §132l Abs. 1 SGB V und schult Pflegefachkräfte mit der Funktion „verantwortliche Pflegefachkraft“ in der Versorgung von intensiv- und beatmungsbedürftigen Patienten in Pflegediensten mit mehr als 20 Beschäftigten. Voraussetzung ist die zuvor abgeschlossene Weiterbildung zur Fachkraft für die außerklinische Intensivpflege (FAI). Der Aufbaukurs zum Pflegeexperten endet mit einer fallbezogenen Facharbeit und einer mündlichen Vorstellung (Abschlusskolloquium) der Facharbeit.

Zugangsvoraussetzung:

  • Pflegefachkräfte, welche eine leitende Funktion wie Fachbereichsleitung, Team-, Gruppen- oder Wohnbereichsleitung übernehmen möchten.

  • Pflegefachkräfte mit erfolgreich absolviertem Basiskurs zur „Fachkraft für außerklinische Intensivpflege/ Beatmung“ mit 120 Std., dessen Abschluss nicht länger als 24 Monate zurückliegt. Liegt Ihr Abschluss des Basiskurses schon länger als 24 Monate zurück? Sie müssen den Basiskurs nicht noch einmal komplett absolvieren – wir reichen gerne Ihr Anliegen bei den Fachgesellschaften ein und unterstützen Sie bei eventuell notwendigen Zugangsprüfungen. Kontakt aufnehmen

Wichtiger Hinweis!

Die FHC Fair Health Care GmbH weist vorsorglich darauf hin, dass die Anerkennung des Curriculums des IPV e.V. (Basiskurs sowie Expertenkurs) grundsätzlich durch den jeweiligen Pflegedienst eigenständig mit dem zuständigen Vertragspartner bzw. Kostenträger zu klären ist.

Da die Inhalte der Rahmenempfehlungen integraler Bestandteil bestehender Versorgungsverträge sind, kann eine Durchführung ohne vorherige Abstimmung im Einzelfall zu Abweichungen von vertraglichen Anforderungen führen.

Gemäß § 9 Abs. 3 der Rahmenempfehlungen sind Änderungen oder Sonderregelungen grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Kostenträger möglich. Die Prüfung, Abstimmung sowie formale Anerkennung obliegen ausschließlich dem jeweiligen Pflegedienst.

Die FHC Fair Health Care GmbH übernimmt insoweit keine Verantwortung für die vertragsrechtliche Anerkennung durch Kostenträger oder Aufsichtsbehörden.

– Start im Mai in Stuttgart, genauere Daten werden noch bekannt gegeben –

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